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EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Was bedeutet diese in Bezug auf das Drucken, Kopieren, und Scannen?

Die DSGVO tritt am 25.05.2018 verbindlich für jedes Unternehmen in Kraft. Und mit ihr wächst die Gefahr hoher Bußgelder. Daher ist es jetzt an der Zeit, dass Unternehmen die erforderlichen Vorkehrungen treffen. Und dazu gehört auch das Druck- und Dokumenten-management, das in puncto Sicherheit und Datenschutz erwiesenermaßen oft eine Schwachstelle darstellt – und entsprechend überprüft werden muss. Denken Sie einen Moment darüber nach, wie viele Informationen, die potenziell persönliche Daten enthalten, mit Multifunktionsgeräten entweder gedruckt, kopiert oder gescannt werden. Diese Daten müssen nachverfolgt und angemessen geschützt werden.
Wenn es um Sicherheit geht, ist die gesamte Druckumgebung ebenso wichtig wie jeder andere Teil des IT-Netzwerks. Jüngeren Forschungen ergeben, dass es bei 63 % der befragten Unternehmen einen oder mehreren Fällen von Datenschutzverletzungen rund ums Drucken gab. Doch oft ist unklar, wer für die Druckumgebung verantwortlich und zuständig ist. Das Ergebnis ist, dass viele Unternehmen schuldhaft ungeschützte Druckfunktionen zulassen oder nicht sicherstellen, dass ihre Drucker und Multifunktionsgeräte vor Bedrohungen geschützt sind.
Ohne angemessenen Schutz können Cyber-Angriffe über Malware leicht Zugriff auf Multifunktionsgeräte und die darauf gespeicherten Daten gewinnen – eine der am schnellsten wachsenden Cyber-Angriffsarten und eine der gefährlichsten. Über das Multifunktionssystem können Angreifer zum Beispiel Unternehmensfirewalls umgehen und sich Zugriff auf unverschlüsselte Daten verschaffen, die im gesamten IT Netzwerk verfügbar sind.
Jedoch teilweise Entwarnung! Seit Anfang 2015 sind die von uns gelieferten Neusysteme schon bereit für die DSGVO: Diese bieten mehrere integrierte Sicherheitsfunktionen, mit denen die verschiedensten Aspekte der DSGVO-Anforderungen erfüllen werden. Sämtliche Systeme die vor 2015 geliefert wurden, bedürfen einer Überprüfung. Hier kann nicht sichergestellt werden, das die Sicherheitsfunktionen ausreichen sind, um der DSGVO im vollen Umfang zu genügen. Sollten sie also Systeme ein Einsatz haben, die vor 2015 angeschafft wurden, setzen sie sich einfach mit einem unserer Fachberater in Verbindung. Dieser kann Ihnen genauestens Auskunft darüber geben, ob ihr derzeitiges System schon die erforderlichen Sicherheitsanforderungen erfüllt.

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